
Neues Jahr, neue Gesetze. Kaum ist das neue Jahr gestartet, gibt es auch schon wieder rechtliche Neuerungen für Shop-Betreiber. Ab dem 09. Januar 2016 gelten die neuen EU-Informationspflichten.
Ziel: Stärkung des Verbraucherschutzes
Die EU-Verordnung Nr. 524/2013 hat das Ziel, mittels einer Plattform zur Online-Streitbeilegung Verbrauchern Vertrauen beim Online-Einkauf zu vermitteln.
Die Online-Streitbeilegung soll damit eine einfache, effiziente, schnell und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten darstellen.
Link zur Online-Plattform einbinden
Die Neue Regel gilt ab dem 09.01.2016. Deswegen sind alle Online-Händler, die ihre Waren oder Dienstleistungen (auch) an Verbraucher verkaufen verpflichtet, ab dem 09.01.2016 auf die neue Plattform, http://ec.europa.eu/consumers/odr/, zu verlinken.
Reine B2B-Händler sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Der Link zur Online-Plattform muss leicht zugänglich sein. Eine Einbindung im Impressum ist daher eine schnelle zu erledigende und richtige Option.