
Sie sind überall, kosten viel Zeit und hindern uns am Vorwärtskommen: Was im deutschen Straßenverkehr die Baustellen sind, das sind Abmahnungen im Online-Handel. Sie legen vor allem deutschen Online-Händlern immer wieder Steine in den Weg, wie auch die kürzlich veröffentlichte Abmahnstudie 2019 des Händlerbundes zeigt. In der fünften Auflage wurden Hunderte Händler befragt, wie sich das Problem der massenhaften Abmahnungen im Jahr 2018 entwickelt hat. Zwar waren erstmals weniger Online-Händler von dem Problem betroffen, eine teure Baustelle bleiben sie aber weiterhin. Erfahre weitere Insight zu diesem Thema von unserem Shopware Technology Partner dem Händlerbund.
DSGVO sorgt für größeres Abmahnrisiko
Im Jahr 2018 sank die Zahl der abgemahnten Händler erstmals von 28 auf 22 Prozent, wobei 91 Prozent der Betroffenen entweder eine oder zwei Abmahnungen erhielten. Vier Prozent mussten sich im letzten Jahr dagegen über mehr als drei Abmahnungen ärgern.
Mehr Händler als je zuvor (47 Prozent) bestätigten, dass das Risiko für eine Abmahnung im Online-Handel gestiegen sei. Der Grund dafür war unter anderem der Stichtag für die Umsetzung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) am 25. Mai 2018. Zu den typischen Abmahnungen bei Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht kamen im letzten Jahr die DSGVO (59 Prozent) und das neue Verpackungsgesetz (20 Prozent) hinzu. Die häufigsten Fehler, die zu einer Abmahnung führen, sind beispielsweise ein unvollständiges Impressum, fehlende Grundpreisangaben oder die Verwendung urheberrechtlich geschützter Produktfotos.
Jede dritte Abmahnung wird außergerichtlich geklärt
Es gibt unterschiedliche Wege, auf eine Abmahnung zu reagieren. Am häufigsten (48 Prozent) folgt auf eine Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Der Händlerbund warnt jedoch davor, diese vorschnell zu unterzeichnen, denn bei Nichteinhaltung drohen mitunter hohe Vertragsstrafen. Betroffene sollten sich in einem solchen Fall von einem Juristen beraten lassen, der den Inhalt der Erklärung gegebenenfalls anpasst. Laut Abmahnstudie des Händlerbundes konnten 36 Prozent der Abmahnungen mit einem außergerichtlichen Vergleich geklärt werden, aber noch immer 19 Prozent endeten in einem Gerichtsverfahren.
Abmahnkosten steigen an
Vor allem für kleinere und mittelgroße Händler bedeutet eine Abmahnung eine große Belastung und kann sogar existenzbedrohend sein. Im Schnitt fallen pro Abmahnung rund 500 Euro an Kosten an, wie auch 30 Prozent der befragten Händler in der aktuellen Abmahnstudie bestätigten. Auffällig ist jedoch die Zahl derer, die im vergangenen Jahr hohe Abmahnkosten im vierstelligen Bereich zahlen mussten. Während im Vorjahr noch 28 Prozent der Händler von sehr teuren Abmahnungen über 1.000 Euro berichteten, sind es in der aktuellen Erhebung sogar 39 Prozent. Damit waren im vergangenen Jahr zwar weniger Abmahnungen im Umlauf, die allerdings höhere Kosten verursachten.
Über die Studie
Für die Studie wurden 726 Händler befragt, die zur Teilnahme an der Befragung mittels Online-Fragebogen eingeladen wurden. Unter den Teilnehmern sind üblicherweise kleine und mittlere Händler aus dem Umfeld des Händlerbundes. Die Studie erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität und dient der Darstellung von Trend- und Meinungsbildern innerhalb der eCommerce Branche.
Alle Ergebnisse und Grafiken zum kostenfreien Download:
Über den Händlerbund
Der Händlerbund ist ein 360° eCommerce-Netzwerk. Mit seinen Mitgliedern und Service-Partnern unterstützt er Händler aus ganz Europa bei der Professionalisierung. Seit Gründung im Jahr 2008 in Leipzig setzt sich der Händlerbund aktiv für die Weiterentwicklung der gesamten Branche ein. Die rechtliche Absicherung und Beratung von Online-Händlern wird durch Unterstützung im Kundenservice, Marketing und Verkauf, Fulfillment sowie ein breites Angebot an Weiterbildungen, Events, News u. v. m. ergänzt.

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