EU Data Act – Informationen zum Wechsel von Cloud-Diensten

Diese Informationsseite ergänzt das EU Data Act Addendum (Cloud) der shopware AG und enthält zusätzliche Informationen zu den Rechten der Kunden und den Pflichten von shopware im Zusammenhang mit dem Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten gemäß Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 („EU Data Act“). Diese Informationen gelten für die von shopware angebotenen Cloud-Dienste (SaaS und/oder PaaS), soweit diese als Datenverarbeitungsdienste im Sinne des EU Data Act einzuordnen sind.

1. Einleitung eines Wechsels (Switching)

Kunden können einen Wechsel des von shopware bereitgestellten Cloud-Dienstes verlangen:

  • zu einem anderen Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes oder

  • zu einer eigenen IKT-Infrastruktur des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten.

Ein entsprechendes Switching-Verlangen ist schriftlich über das von shopware bereitgestellte Ticketsystem einzureichen.

2. Unterstützungsleistungen von shopware beim Switching

Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem EU Data Act unterstützt shopware den Kunden beim Switching insbesondere durch:

  • Bereitstellung exportierbarer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format,

  • Bereitstellung der nach dem EU Data Act geschuldeten technischen Informationen zur Interoperabilität,

  • Durchführung der technisch erforderlichen Maßnahmen zur geordneten Beendigung des Cloud-Teils.

Leistungen, die über die gesetzlich geschuldeten Unterstützungsleistungen hinausgehen, insbesondere weitergehende Migrations-, Beratungs- oder Customizing-Leistungen, werden nur auf gesonderte Beauftragung und gegen gesonderte Vergütung erbracht.

3. Datenkategorien und exportierbare Daten

Exportierbar sind grundsätzlich die Daten, die im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Cloud-Dienstes in der Kundeninstanz verarbeitet werden und die shopware nach Maßgabe des EU Data Act zur Verfügung stellen muss. Dazu können insbesondere gehören:

  • Produktdaten

  • Kategorien

  • Kundenstammdaten

  • Bestelldaten

  • Zahlungs- und Versandinformationen

  • Mediendateien

  • Steuer- und Regelwerke

  • sonstige in der jeweiligen Kundeninstanz enthaltene, exportierbare Geschäftsdaten

Nicht automatisch umfasst sind insbesondere Daten oder Informationen, die ausschließlich die interne Funktionsweise, Überwachung, Telemetrie, Diagnostik oder Sicherheit der Plattform betreffen („Internal Functioning Data“), soweit und solange deren Offenlegung rechtlich nicht geschuldet ist oder Rechte bzw. Schutzinteressen von shopware oder Dritten entgegenstehen.

4. Exportformate

Daten werden – je nach betroffenem Datentyp und technischer Schnittstelle – insbesondere in folgenden Formaten bzw. über folgende Mechanismen bereitgestellt:

  • JSON / REST über die Admin API bzw. sonstige verfügbare APIs

  • CSV über das Import-/Export-Modul

  • native Dateiformate für Mediendateien, z. B. JPEG, PNG oder PDF

Welche Formate im Einzelfall genutzt werden, hängt von der jeweiligen Datenkategorie und dem betroffenen Dienst ab.

5. Schnittstellen und Interoperabilität

shopware stellt offene Schnittstellen zur Verfügung, soweit dies nach dem EU Data Act erforderlich ist, um den Wechselprozess zu erleichtern. Der Zugriff auf Schnittstellen setzt die jeweils erforderlichen Zugangsdaten, Berechtigungen und technischen Integrationen voraus. Weiterführende technische Dokumentationen:

  • Developer Documentation

  • API Reference / Stoplight

  • Import / Export Documentation

6. Technische Einschränkungen und Voraussetzungen

Der Export und die Übertragung von Daten können technischen Einschränkungen unterliegen, insbesondere:

  • Rate Limits in SaaS-Umgebungen

  • Pagination / Chunking bei großen Datenmengen

  • Timeouts oder technische Beschränkungen der Hosting-Umgebung

  • Erforderlichkeit von Mapping-, Validierungs- oder Bereinigungsschritten im Zielsystem

Der konkrete Aufwand hängt insbesondere von Datenvolumen, Datenstruktur, kundenspezifischen Anpassungen, Medienumfang und Zahl der beteiligten Systeme ab.

7. Geschätzte Dauer des Switching

Die Dauer eines Switching hängt vom Einzelfall ab. Grob kann – bezogen auf den Bereich von shopware – von folgenden Größenordnungen ausgegangen werden:

  • kleinere Shops: einige Tage bis ca. 1–2 Wochen

  • mittlere Shops: ca. 2–8 Wochen

  • große oder komplexe Setups: mehrere Monate

Maßgeblich sind insbesondere Datenvolumen, Komplexität, Custom Fields, Mediengröße, Integrationen und erforderliche Transformations- bzw. Bereinigungsschritte.

8. Informationen zum Wechsel zu shopware

Soweit Kunden von einem anderen Anbieter zu shopware wechseln möchten, stellt shopware Informationen zu verfügbaren Migrations- und Importmöglichkeiten sowie zu unterstützten Datenstrukturen und Formaten bereit. Die konkrete technische Umsetzbarkeit hängt vom Ausgangssystem und der Datenqualität des Kunden ab. Weitere Informationen sind über die technische Dokumentation und auf Anfrage erhältlich.

9. Jurisdiktionen und Schutzmaßnahmen gemäß Art. 28 EU Data Act

shopware stellt Informationen zu den anwendbaren Rechtsordnungen der eingesetzten IKT-Infrastruktur sowie eine allgemeine Beschreibung der technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen bereit, die zum Schutz vor unzulässigem internationalen Behördenzugriff oder unzulässigen internationalen Datentransfers getroffen werden. Diese Informationen werden auf dieser Seite in jeweils aktueller Form vorgehalten und bei Bedarf aktualisiert.

10. Weitere Dokumente

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus:

  • den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der shopware AG,

  • dem EU Data Act Addendum (Cloud),

  • der technischen Dokumentation von shopware,

  • der jeweils geltenden Datenschutzvereinbarung.